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St.-Ulrich-Stiftung – Stiftung zur Unterstützung der Evangelisierung

Liebe Geschwister im Glauben,

Papst Benedikt XVI. hat den jungen Menschen beim Weltjugendtag zugerufen: "Habt keine Angst vor Jesus Christus!" "Nehmt ihn in euer Leben auf!" Auch in der HI. Schrift stoßen wir wiederholt auf die Aufforderung Jesu, das Kommen des Reiches Gottes zu verkünden (Lk 9,2).

Mit der St.-Ulrich-Stiftung bieten wir eine Möglichkeit für alle, die über ihre Zeit hinaus ihre finanziellen und materiellen Mittel einsetzen möchten für die Verkündigung an die nachwachsende Generation. Durch die rechtliche Grundlage der Stiftung wird eine zielgerichtete Verwendung und ein auf Dauer angelegter Erhalt der Zustiftungen garantiert.

Ich habe mich bemüht für die St.-Ulrich-Stiftung verantwortungsbewusste Männer und Frauen zu finden, die uns schon über Jahre ehrenamtlich zur Seite stehen und die zusammen mit der Geschäftsführung für die Einhaltung der Ziele der St. -Ulrich-Stiftung garantieren. Ich bitte Sie um Zustiftungen für das Stiftungskapital, damit die Arbeit im Weinberg Gottes weitergehen kann. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur Zustiftungen ab einer gewissen Summe möglich sind.

Nur die Erträge des Vermögens können für die Aufgaben der Stiftung verwendet werden. Der Verein Evangelii Nuntiandi e. V. ist wie bisher auf Spenden angewiesen, um seine Aufgaben in beiden Häusern erfüllen zu können.

Pater Hans Buob SAC


Zweck

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion:
Gefördert wird die Evangelisation von Kirche und Welt und die persönliche Heilung und Umkehr von Menschen im Sinne des apostolischen Rundschreibens "Evangelii Nuntiandi" von Papst Paul VI.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

Unterstützung

Möchten Sie Ihr Vermögen segensbringend einsetzen und bei der Verbreitung unseres Glaubens mithelfen? Dann ist vielleicht die Beteiligung bei der St.-Ulrich-Stiftung ein Weg dazu.

Am 03.07.2009 wurde die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts: St.-Ulrich-Stiftung Hochaltingen errichtet und am 04.09.2009 als gemeinnützig vom Finanzamt Augsburg anerkannt.

Es gibt die Möglichkeit, Zustiftungen zum Grundkapital zu gewähren, dafür hat der Gesetzgeber besondere Formen der Steuerentlastung gegeben. Das kann eine Geldsumme, eine Immobilie oder ein Vermächtnis im Testament sein. Die Geldsumme, die einer Stiftung aus der Erbmasse zugewendet wird, ist steuerfrei.

Es gibt aber auch die Möglichkeit sogenannter Durchgangsspenden. Sie können dabei einen Empfänger angeben, der einem der oben genannten Stiftungszwecke entsprechen muss und bekommen eine Spendenbescheinigung.

Durch den jährlichen Stiftungs-Gottesdienst sind Sie auch über den Tod hinaus mit den Mitgliedern der Stiftung verbunden.

Bei einer Stiftung darf das Grundkapital, das Sie uns zur Verfügung stellen, nicht angetastet werden, nur die Erträge werden entsprechend dem Stiftungszweck verwendet. Deshalb haben Sie die Gewähr, dass Ihre Zustiftung auf Dauer erhalten bleibt.

Kuratorium

Es besteht aus drei bis acht Mitgliedern und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten. Den Stiftungsvorstand berät, unterstützt und überwacht es bei seiner Tätigkeit.

Vorstand

Postanschrift

St.-Ulrich-Stiftung Hochaltingen
St.-Ulrich-Str. 4
86742 Fremdingen-Hochaltingen

Bankverbindung

Raiffeisen-Volksbank Ries eG, Nördlingen
IBAN: DE19 7206 9329 0007 1357 34
BIC: GENODEF1NOE