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St.-Ulrich-Stiftung – Stiftung zur Unterstützung der Evangelisierung

Liebe Geschwister im Glauben,

Papst Benedikt XVI. hat den jungen Menschen beim Weltjugendtag zugerufen: "Habt keine Angst vor Jesus Christus!" "Nehmt ihn in euer Leben auf!" Auch in der HI. Schrift stoßen wir wiederholt auf die Aufforderung Jesu, das Kommen des Reiches Gottes zu verkünden (Lk 9,2).

Mit der St.-Ulrich-Stiftung bieten wir eine Möglichkeit für alle, die über ihre Zeit hinaus ihre finanziellen und materiellen Mittel einsetzen möchten für die Verkündigung an die nachwachsende Generation. Durch die rechtliche Grundlage der Stiftung wird eine zielgerichtete Verwendung und ein auf Dauer angelegter Erhalt der Zustiftungen garantiert.

Ich habe mich bemüht für die St.-Ulrich-Stiftung verantwortungsbewusste Männer und Frauen zu finden, die uns schon über Jahre ehrenamtlich zur Seite stehen und die zusammen mit der Geschäftsführung für die Einhaltung der Ziele der St. -Ulrich-Stiftung garantieren. Ich bitte Sie um Zustiftungen für das Stiftungskapital, damit die Arbeit im Weinberg Gottes weitergehen kann. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nur Zustiftungen ab einer gewissen Summe möglich sind.

Nur die Erträge des Vermögens können für die Aufgaben der Stiftung verwendet werden. Der Verein Evangelii Nuntiandi e. V. ist wie bisher auf Spenden angewiesen, um seine Aufgaben in beiden Häusern erfüllen zu können.

Pater Hans Buob SAC


Zweck

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion:
Gefördert wird die Evangelisation von Kirche und Welt und die persönliche Heilung und Umkehr von Menschen im Sinne des apostolischen Rundschreibens "Evangelii Nuntiandi" von Papst Paul VI.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

Unterstützung

Möchten Sie Ihr Vermögen segensbringend einsetzen und bei der Verbreitung unseres Glaubens mithelfen? Dann ist vielleicht die Beteiligung bei der St.-Ulrich-Stiftung ein Weg dazu.

Am 03.07.2009 wurde die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts: St.-Ulrich-Stiftung Hochaltingen errichtet und am 04.09.2009 als gemeinnützig vom Finanzamt Augsburg anerkannt.

Bei Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen hat der Gesetzgeber besondere Formen der Steuerentlastung gegeben, besonders im ersten Jahr der neu errichteten Stiftung.

Das erste Stiftungsjahr endet am 02.07.2010. Die Geldsumme, die einer Stiftung aus der Erbmasse zugewendet wird, ist steuerfrei.

Mit einem Mindestbeitrag von 3.000 € können Sie Zustifter/Zustifterin werden.

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Geldsumme, einer Immobilie oder mit einem Betrag im Testament an der St.-Ulrich-Stiftung zu beteiligen.

Durch den jährlichen Stiftungs-Gottesdienst sind Sie auch über den Tod hinaus mit den Mitgliedern der Stiftung verbunden.

Bei einer Stiftung darf das Grundkapital, das Sie uns zur Verfügung stellen nicht angetastet werden.

Deshalb haben Sie die Gewähr, dass Ihre Zustiftung auf Dauer erhalten bleibt.

Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen helfen uns, die Ziele der St.-Ulrich-Stiftung zu verwirklichen.

Kuratorium

Vorstand

Postanschrift

St.-Ulrich-Stiftung Hochaltingen
St.-Ulrich-Str. 4
86742 Fremdingen-Hochaltingen

Bankverbindung

Raiffeisen-Volksbank Ries eG, Nördlingen
IBAN: DE19 7206 9329 0007 1357 34
BIC: GENODEF1NOE